| 1.
Angebote |
| Wir
versichern, dass wir vom Eigentümer oder
einem nachweislich Bevollmächtigten beauftragt
und befugt sind, das Objekt zu den genannten
Bedingungen anzubieten. Unsere Angebotsangaben
basieren auf die uns erteilten Informationen
vom Anbieter. Eine Haftung für deren Richtigkeit
und Vollständigkeit können wir deshalb nicht
übernehmen. Unsere Angebote sind freibleibend
und unverbindlich. Irrtum, Zwischenverkauf
bzw. -vermietung bleiben vorbehalten. Alle
unsere Angebote und sonstigen Mitteilungen
sind nur für Sie - den Adressaten - bestimmt
und müssen vertraulich behandelt werden.
Eine Weitergabe an Dritte darf nur mit unserer
schriftlichen Zustimmung erfolgen. Kommt
infolge unbefugter Weitergabe ein Vertrag
mit dem nachgewiesenen Objekteigentümer
oder Bevollmächtigten zustande, sind Sie
verpflichtet, uns den Schaden in der Höhe
der entgangenen Provision zu ersetzen.
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| 2.
Vorkenntnis und Mitursächlichkeit |
| Ist
Ihnen eine nachgewiesene Vertragsabschlußgelegenheit
bereits bekannt, sind Sie verpflichtet,
uns dies unter Offenlegung der Informationsquelle
unverzüglich mitzuteilen. Erfolgt keine
Mitteilung, ist die Weitergabe unserer Informationen
an den Interessenten im Falle eines Vertragsabschlusses
zumindest mitursächlich für den Erfolg geworden
und begründet ebenfalls die Verpflichtung
zur Provisionszahlung. Wird Ihnen ein von
uns angebotenes Objekt später direkt oder
über Dritte noch einmal angeboten, sind
Sie andererseits verpflichtet, dem Anbietenden
gegenüber die durch uns erlangte Vorkenntnis
geltend zu machen und etwaige Maklerdienste
Dritter bezüglich unserer Objekte abzulehnen.
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| 3.
Provisionsanspruch |
| Ein
Provisionsanspruch ist auch für den Fall
zu beachten, dass unter Beibehaltung der
inhaltlichen Identität ein anderer als der
angebotene Vertrag abgeschlossen wird. Unerhebliche
Abweichungen sachlicher, wirtschaftlicher,
finanzieller und rechtlicher Art berühren
den Provisionsanspruch nicht. Die Verpflichtung
zur Bezahlung der vereinbarten Vergütung
gilt auch für den Fall der Objektverschiedenheit
(Abschluss über ein anderes dem Vertragspartner
gehörenden Objektes), da der Interessent
erst durch Vorliegen unseres Angebotes Kenntnis
von der Existenz und Person des Verkäufers/Vermieters
erhalten konnte und ohne Kenntnis dessen
der Interessent mit diesem keinen Vertrag
hätte abschließen können.
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| 4.
Fälligkeit der Provision |
| Unsere
Provision wird bei Beurkundung bzw. Vertragsabschluß
fällig. Mehrere Auftraggeber haften gesamtschuldnerisch
für die volle Provision. Die Provision ist
ohne Abzug, acht Tage nach Rechnungserstellung,
zahlbar . Im Falle des Verzuges werden Verzugszinsen
in Höhe von 3,5% p.a. über dem aktuellen
Leitzins fällig. |
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| 5.
Alleinauftrag |
| Alle
Bedingungen für Alleinaufträge, die uns
erteilt werden, werden einzelvertraglich
vereinbart. |
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| 6.
Tätigkeit für den ersten Vertragsteil |
| Wir
sind berechtigt, auch für den anderen Vertragsteil
entgeltlich und uneingeschränkt tätig zu
sein. |
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| 7.
Vertragsverhandlungen und Vertragsabschluss |
| Sofern
auf Grund unserer Nachweis- und/oder Vermittlungstätigkeit
direkte Verhandlungen mit der von uns benannten
Partei aufgenommen werden, ist auf unsere
Tätigkeit hinzuweisen. Wir haben Anspruch
auf Anwesenheit bei Vertragsabschluss. Der
Termin ist uns rechtzeitig mitzuteilen.
Wir haben weiterhin Anspruch auf die Erteilung
einer Vertragsabschrift und aller sich darauf
beziehender Nebenabreden. |
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| 8.
Beendigung des Auftrages |
| Sollte
ein von uns erteilter Auftrag gegenstandslos
geworden sein, so ist der Auftraggeber verpflichtet
uns hiervon unverzüglich schriftlich zu
verständigen. Vertragswidriges Verhalten
unseres Auftraggebers berechtigt uns, Ersatz
für unsere sachlichen und zeitlichen Aufwendungen
zu verlangen. Der Ersatz für den Zeitaufwand
bemisst sich nach der Entschädigung von
vereidigten Sachverständigen. |
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| 9.
Teilunwirksamkeitsklausel |
| Sollten
einzelne unserer Geschäftsbedingungen unwirksam
sein, so bleibt dadurch die Wirksamkeit
der übrigen Bedingungen unberührt. An die
Stelle evtl. unwirksamer Bestimmungen treten
sinngemäß die einschlägigen gesetzlichen
Bestimmungen. |
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| 10.
Erfüllungsort und Gerichtsstand |
| Erfüllungsort
und Gerichtsstand ist Fribourg |